Die Sitzung der UN-Vollversammlung in New York. (Foto: Xinhua/VNA) |
Das Abkommen zeigt die politische Entschlossenheit der Mitgliedsländer, um die biologische Vielfalt der Meere zu schützen.
Gleichberechtigte Teilung der Meeresressourcen
Laut dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 (UNCLOS) ist die Hochsee ein globales Allgemeingut und gehört keinem einzelnen Land allein, sondern allen Nationen gleichermassen. Die Hochsee umfasst alle Meeresgebiete, die weder zu ausschließlichen Wirtschaftszonen, Gewässern noch zu inneren Gewässern eines Landes gehören. In der Hochsee dürfen die Länder fischen. Und die Mineralien unter dem Meer sind das gemeinsame Vermögen der Menschheit. Die Erschließung muss nach gemeinsamen rechtlichen Regeln und im Interesse aller Länder durchgeführt werden. Allerdings gibt es im UNCLOS 1982 noch keine Regeln über Gene der Tiere, die in Tiefwassergebieten leben. Derzeit können nur die Industrieländer und die Privatfirmen, die führende Technologien besitzen und finanziell fähig sind, die Gene dieser Meerestiere sammeln und entwickeln. Noch keine internationalen Dokumentationen sind verfügbar, die die Pflicht zur Interessenteilung und zum Meeresschutz bestimmen.
Aus diesem Grund soll der Inhalt des Abkommens über die marine Biodiversität in Gebieten jenseits der nationalen Gerichtsbarkeit die Nutzung von genetischen Meeresressourcen regeln. Derzeit ist die Fähigkeit zur Erschließung der genetischen Meeresressourcen zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern noch sehr unterschiedlich. Deshalb gilt dieses Abkommen wie ein Kompromiss zwischen den Ländergruppen, die verschiedene Interessen haben. Demnach fördert das Abkommen die nachhaltige Erschließung der genetischen Meeresressourcen in den Meeresgebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit, den Technologietransfer und garantiert ebenfalls die Gleichberechtigung bei der Nutzung der genetischen Meeresressourcen. In der Tat wird die Hochsee vor Verschmutzung, Versauerung und Überfischung überhaupt nicht geschützt. Aus diesem Grund hat das Abkommen die Ziele gesetzt, dass die Welt bis 2030 jährlich rund elf Millionen Quadratkilometer Meeresgebiet schützen sollte. Der Vertrag erlaubt ferner, Schutzgebiete in der Hochsee zu schaffen.
Die Anstrengung der internationalen Gemeinschaft beim Schutz der Meeresumwelt
Das Abkommen zum Schutz der Biodiversität der Meere jenseits der nationalen Gerichtsbarkeit ist das dritte Dokument zur Umsetzung von UNCLOS von 1982. Zuvor gab es bereits das Übereinkommen über die gebietsübergreifenden und weit wandernden Fischbestände von 1995 und das Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens von 1994. Die UNCLOS-Mitgliedsländer bezeichneten die Verabschiedung des Abkommens als Sieg des Multilateralismus und der globalen Bemühungen, um den zerstörerischen Trends entgegenzuwirken, die die Gesundheit der Ozeane heute und für kommende Generationen bedrohen. Das Meeresschutzabkommen wird UNCLOS 1982 verstärken und gilt als ein Meilenstein bei der Entwicklung des Völkerrechts.