Beispielsfoto: EU-Kommission |
Die Mitgliedstaaten stimmten am Dienstag einem entsprechenden Gesetz final zu.
Das Regelwerk schreibt den 27 EU-Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking und Cybergewalt unter Strafe zu stellen. Die Verübung dieser Straftaten wird mit einer Haftstrafe zwischen mindestens einem und fünf Jahren geahndet. Sie können höher ausfallen, wenn das Opfer minderjährig ist oder andere erschwerende Umstände dazukommen.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.