Die indonesische Außenministerin Retno Marsud. |
Die Note vom 12. Juni bekräftigte erneut den Standpunkt Indonesiens für das Ostmeer-Problem. In der Note wurden zwei Inhalte ermittelt: Erstens, es gebe keine Entität in der Inselgruppe Truong Sa, die eine ausschließliche Wirtschaftszone oder einen Kontinentalschelf hat. Deshalb gebe es keine Entität dort, die überlappendes Gebiet mit der ausschließlichen Wirtschaftszone oder dem Kontinentalschelf Indonesiens schafft. Zweitens, es gebe kein historisches Recht Chinas in der ausschließlichen Wirtschaftszone und im Kontinentalschelf Indonesiens. Falls es irgendein historisches Recht vor dem In-Kraft-Treten der UN-Seerechtskonvention gab, wurde dieses Recht von der UN-Seerechtskonvention von 1982 bereits ersetzt. Dazu die indonesische Außenministerin Retno Marsudi:
„Laut der UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) von 1982 hat Indonesien kein überlappendes Gebiet mit China. Deshalb beteiligt sich das Land an keinen Verhandlungen über die Grenzziehung von China. Im Ostmeer hat Indonesien eine überlappende Souveränität mit Vietnam und Malaysia. Durch Verhandlungen ist Indonesien bereits erfolgreich bei der Grenzziehung des Kontinentalschelfs mit Vietnam und Malaysia. Nun führt Indonesien nur Verhandlungen zur Grenzziehung der ausschließlichen Wirtschaftszone mit diesen beiden Ländern.“