Danach wird das Renteneintrittsalter jährlich um drei Monate für Männer bis 62 Jahre im Jahr 2028 und jährlich um vier Monate für Frauen bis 62 Jahre im Jahr 2035 erhöht. Das geänderte Investitionsgesetz wird auch am 1. Januar in Kraft treten. Demnach werden die Erwerbstätigkeiten verboten wie unter anderem Handel von Drogensubtanzen, Chemikalien, Wildpflanzen- und Tieren und die vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen aus Wäldern und Meeren. Auch ab 1. Januar 2021 wird der Inkassodienst aufgehoben. Das geänderte Unternehmensgesetz wird auch ab 1. Januar gültig sein. Das geänderte Unternehmensgesetz beinhaltet neue Regeln wie Bedingungen zur Registrierung und gekürzte Zeitdauer für ein Ende der Erwerbstätigkeit.