Das heißt, vom 15. März bis zum 15. September 2020. Das ist der Inhalt einer Erklärung des EU-Rates am Samstag in Brüssel.
Der Rat hat betont, dass die Sanktionen wegen Handlungen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate, bis zum 15. September 2020, verlängert werden sollten.
In der Erklärung wurde betont, dass die restriktiven Maßnahmen nicht nur das Einfrieren von Geldern, sondern auch ein Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen für die aufgeführten Personen vorsehen. Derzeit gelten sie für 175 Einzelpersonen und 44 Einrichtungen.