Dazu wurde auch eine Liste von internationalen Flughäfen und Grenzübergängen gegeben, an denen Ausländer mit elektronischem Visum aus- und einreisen dürfen. Unter diesen Ländern sind Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Polen, Italien, Portugal, Finnland, die USA, Indien, Südkorea und China.
Laut dem Beschluss gibt es 8 internationale Flughäfen, 16 Grenzübergänge auf dem Boden und 13 Seehäfen, bei denen Ausländer mit elektronischem Visum ein- und ausreisen dürfen. Der Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.