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Staatspräsident Truong Tan Sang (r.) bei der Konferenz über die Aufgaben des Obersten Volksgerichtshofes für 2014 . (Foto: VNA) |
(VOVworld) – Am Dienstag hat sich Staatspräsident Truong Tan Sang an einer Konferenz über die Aufgaben des Obersten Gerichtshofes für 2014 beteiligt. Dabei betonte er, der Gerichtshof habe die Aufgaben, die Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die Bürgerrechte, das Interesse des Staates und die gesetzmäßigen Rechte der Personen zu schützen. Der Staatspräsident forderte den Gerichtshof dazu auf, die Judikative bei der Ermittlung, der Anklage, bei Verfahren und der Vollstreckung des Urteils genau zu beobachten. Die Rechtsprechung der Gerichte und des Richterkollegiums sollten auf allen Ebenen untersucht werden, um die Artikel der Verfassung zu konkretisieren. Der Staatspräsident forderte die Volksgerichte auf allen Ebenen dazu auf, die Justizreform mit der Prozessführung zu verbinden. Dazu sagte Staatspräsident Truong Tan Sang.
“Die Leiter des Obersten Gerichtshofes sollen auch den Apparat des Gerichtshofes reformieren. Demnach sollten die Richter die besten Fachleute für das Gesetz sein und zugleich sehr erfahren sein. Die Rechte und die Aufgaben der Beteiligten bei einem Verfahren sollen konkreter bestimmt werden, um Demokratie, Gerechtigkeit und Transparenz zu garantieren. Die Qualität der Verhandlungen bei Prozessen soll verbessert werden. Ergebnisse von Ermittlungen sollten mit den Verhandlungen vor Gericht noch intensiver verknüpft werden. Das sind die wichtigen Elemente für eine umfassende Justiz-Reform und die Umsetzung der internationalen Konventionen. Die Mitarbeiter des Gerichtshofes sollen außerdem aktiver an internationalen Konferenzen und Foren für Justiz teilnehmen.”
Der stellvertretende Richter des Obersten Gerichtshofes Bui Ngoc Hoa teilte die Aufgaben der Volksgerichte mit:
“Die Volksgerichte sollen den Ablauf und die Qualität der Verfahren verbessern. Zugleich sollen die gefällten Urteile gesetzmäßig und gleichberechtigt sein. Man soll verhindern, Unterlagen zurückzugeben und für eine zusätzliche Ermittlung wieder anzufordern.”