Parlament diskutiert Gesetzesentwurf zur Aufsichtsarbeit des Parlaments und der Volksräte

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(VOVworld)  - Die Abgeordneten des Ständigen Ausschusses des Parlaments haben am Dienstag über den Gesetzesentwurf zur Aufsichtsarbeit des Parlaments und der Volksräte diskutiert.
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Die Sitzung des Ständigen Ausschusses des Parlaments.


(VOVworld)  - Die Abgeordneten des Ständigen Ausschusses des Parlaments haben am Dienstag über den Gesetzesentwurf zur Aufsichtsarbeit des Parlaments und der Volksräte diskutiert. Sie konzentrierten sich dabei vor allem auf die Aktivitäten vor und während der Vertrauensabstimmung sowie auf die Vorschriften bei der Fragestunde. Die meisten Abgeordneten sprachen sich dafür aus, dass das Gesetz nur Allgemeines über die Vertrauensabstimmung festlegen soll. Die genauere Vorgangsweise sollte vom Beschluss Nummer 85 des Parlaments übernommen werden. Dazu die Vorsitzende des Ausschusses für Sozialfragen des Parlaments, Truong Thi Mai.

„Die Vertrauensabstimmung ist ein Recht des Parlaments, das im Abschnitt 8 und im Paragraph 70 über Vertrauensabstimmung gegenüber Posten, die vom Parlament gewählt oder abgestimmt wurden, steht. Dieses wurde in der Verfassung fest verankert. Das Gesetz soll konkreter die Vertrauensabstimmung beschreiben. Hier handelt es sich in Wirklichkeit um das Misstrauensvotum. Das ist auch anders als die Vertrauensfrage. Die Vertrauensabstimmung ist ausführlich und lückenlos beschrieben. Bei der Vertrauensfrage kann man vom Beschluss des Parlaments ausgehen.“

Die Aufsichtsarbeit des Parlaments und der Volksräte wird laut Entwurf wie bisher auf  Provinz- Kreis- und Gemeinde- Ebenen fortgesetzt.