Die Note Neuseelands am 3. August. (Foto: VOV) |
In der Note wurde bekräftigt, dass die UNCLOS eine rechtliche Grundlage für Tätigkeiten in Meeren sei. Deshalb müsse die Gestaltung von Meeresgebieten auf Grundlage dieser Konvention bestimmt werden. In der Note wurde betont, die Bestimmung von Meeresgebieten und Rechten sowie Pflichten der Länder für diese Meeresgebiete gehörten zum Regulierungsumfang der UN-Seerechtskonvention.
Neuseeland betonte, es gebe keine rechtliche Grundlage für Forderung nach historischem Recht auf Meeresgebiete im Ostmeer, wie es im Urteil des Schiedsgerichtes über das Ostmeer 2016 hieß.
In seiner Note erklärt Neuseeland, das Urteil des Schiedsgerichtes über das Ostmeer von 2016 sei endgültig und für die Seiten verbindlich.