Der japanische Außenminister Toshimitsu Motegi. (Foto: Mainichi) |
In der Erklärung hat der japanische Außenminister Toshimitsu Motegi betont, das Urteil des Schiedsgerichts sei endgültig und rechtskräftig für die betroffenen Seiten nach der UN-Seerechtskonvention 1982. Die relevanten Seiten müssen das Urteil einhalten. China hat das Urteil abgelehnt. Dies widerspreche den Regeln zur friedlichen Lösung der Streitigkeiten entsprechend dem Völkerrecht, besonders der UN-Seerechtskonvention. Laut der japanischen Erklärung müssen alle maritimen Ansprüche auf den Regeln der UN-Seerechtskonvention basieren. Japan protestiere gegen die Ansprüche im Ostmeer, die der UN-Seerechtskonvention nicht entsprechen. Japan werde mit der ASEAN und den Anrainerstaaten kooperieren, um die maritime Ordnung im Ostmeer zu gewährleisten und die Indien-Pazifik-Region friedlich und offen zu verwirklichen.