Die Parlamentssitzung. (Foto: VNA) |
Darunter seien die Art und Weise zur Veröffentlichung der Informationen und Sammlung der Meinungen durch interne Informationssysteme und Vertrauensabstimmung für Verwaltungs- und Führungskräfte in den Behörden.
Für die Demokratie in Unternehmen wird im Gesetzesentwurf ergänzt, dass Arbeitskräfte ihre Beiträge zu sozialen Fonds und Stiftungen für Wohltätigkeiten in Unternehmen bestimmen dürfen. Es gibt im Gesetzesentwurf Regeln über Modelle, Phasen und Formalitäten, mit denen die Arbeitskräfte diese Fonds überprüfen und kontrollieren können. Die Umsetzung der Basisdemokratie in staatlichen Unternehmen wird den Mitarbeitern ermöglichen, Selbstbestimmung und Prinzip des demokratischen Zentralismus auszuüben. Dadurch werden die Verwaltung und die Benutzung der Investitionen des Staates verbessert.