Präsident Yoon Suk-yeol. (Foto: Xinhua/VNA) |
Zuvor wurden die Vorladungen am 18. bzw. 25. Dezember erlassen.
Bisher ist Präsident Yoon Suk-yeol nicht nur den Vorladungen nicht nachgekommen, sondern hat auch die vom südkoreanischen Verfassungsgericht zugestellten Dokumente im Zusammenhang mit der Vorlage von Verteidigungsunterlagen beim Gericht nicht angenommen. Yoon erschien am 27. Dezember auch nicht vor dem Verfassungsgericht, obwohl er zuvor über seinen Anwalt seine Anwesenheit angekündigt hatte. Dies verhindert den Ermittlungsprozess und die Gültigkeit des Beschlusses zur Amtsenthebung gegen Yoon Suk-yeol, der vom südkoreanischen Parlament am 14. Dezember verabschiedet wurde.