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Füchtlinge in Deutschland. (Foto: AFP/vietnamplus.vn) |
(VOVworld) – Berlin: Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag das 2. Asylpaket für Flüchtlinge verabschiedet. Die Flüchtlinge werden künftig in verschiedene Gruppen unterteilt, dessen Rechte unterschiedlich sind. Die sogenannte „nicht gefährliche“ Gruppe wird in eine Sonderunterkunft gebracht. Ihre Asylanträge werden in einem Schnellverfahren entschieden. Die Flüchtlinge dürfen ihren Wohnort während ihres Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bestimmen. Sie erfahren Sozialhilfeleistungen. Dies sind zwar keine anerkannten Flüchtlinge der Genfer Konvention entsprechend, können aber auch nicht zurück in ihre Heimat abgeschoben werden, da ihnen Folter und die Todesstrafe droht. Sie erhalten vorerst eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, welches in der folge um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Diese Flüchtlingsgruppe kann erst nach zwei Jahren mit einem Familiennachzug rechnen.