Sie vereinbarten, das Embargo gegen den Iran um ein Jahr bis zum13. April 2020 auf Grund der grobenVerletzung der Menschenrechte des Iran zu verlängern. Die EU verhängte 2011 das Embargo gegen den Iran. Sie untersagt dem Iran die Ausfuhr von zum internen Widerstand verwendbarer Ausrüstung und von Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs. Das Embargo gilt auch für 82 Personen, vor allem die Mitglieder der iranischen Revolutionsgarde (IRGC) und einer Einheit der iranischen Polizei für Cybersicherheit. Ihr Vermögen wurde eingefroren. Ihnen wurde die Einreise in die EU-Länder untersagt.