Warenexport über Grenzübergang Tan Thanh nach China. (Foto: VNA) |
Demnach sollen Im- und Export sowie Warentransport über Grenze weiterhin gemäß Regeln umgesetzt werden. Fahrer und Besatzungen aus Epidemiegebieten müssen unter ärztlicher Aufsicht stehen. Sie dürfen lediglich zum Lieferort und zum Isolationspunkt am Grenzübergang und nicht ins Festland fahren.
Das Amt für Außenhandel im Ministerium für Industrie und Handel hat die Behörden für Industrie und Handel der Großstädten sowie betreffende Verbände, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen auf, zusammenzuarbeiten, um den Export von landwirtschaftlichen Produkten und Obst effizient zu koordinieren.