Demnach wird jeder Arbeitnehmer, der wegen Covid-19 seinen Arbeitsvertrag vorläufig einstellen muss, und keine Arbeit und keinen Lohn bekommt, mit 70,50 Euro pro Monat unterstützt. Der Zeitraum für die Unterstützung wird entsprechend der realen Lage der Epidemie andauern. Die Arbeitgeber, die den Arbeitnehmern schon die Hälfte des Mindestlohns, laut dem 98 Artikel des Arbeitsgesetzbuchs, von April bis Juli schon bezahlt haben, dürfen höchstens 50 Prozent des Mindestlohns für drei Monate ohne Sicherheit ausleihen. Dieses Darlehen ist zinslos und dessen Laufzeit dauert höchstens zwölf Monate. Die Gewerbe, die seit dem 1. April ihren Handel einstellten und deren steuerpflichtigen Umsatz bei unter 3900 Euro pro Jahr liegt, werden mit knapp 40 Euro pro Monat unterstützt. Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag gekündigt wurde, und die Arbeitnehmer, bei denen bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen wurde, sowie temporär Beschäftigte, welche ihren Job verloren haben, werden mit knapp 40 Euro pro Monat versorgt. Die Personen mit verdienstvollen Leistungen für die Revolution bekommen knapp 20 Euro pro Monat. Die bedürftigen Familien bekommen fast zehn Euro monatlich als Unterstützung.