Bundesumweltministerin Svenja Schulze. (Foto: spiegel.de) |
Das Gesetz verbietet die Nutzung von Plastik mit einer Dicke von weniger als 50 Mikrometer. Ausgenommen ist Plastik mit einer Dicke von weniger als 15 Mikrometer. Dies findet bei kleinen Tragetaschen im Supermarkt Verwendung. Diese dürfen weiterhin produziert und genutzt werden.