Blick auf die Pressekonferenz. (Foto: VNA) |
Das Dekret umfasst 5 Kapitel mit 48 Artikeln und gilt für Drogensüchtige von 12 bis 18 Jahre. Deshalb ist eine Bedingung zur Bestimmung eines Zwangsdrogenentzugs die Gewährleistung des Interesses des Drogensüchtigen.
Im Dekret gibt es Regeln, dass Gerichte und Richter mit Medizinern, Psychologen und anderen Experten beraten können, um den Zustand des Drogensüchtigen zu klären.