(Beispielfoto: AFP) |
Mit diesen aktualisierten Vorschriften wird ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der EU eingeführt. Die überarbeiteten Vorschriften sehen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten ein gemeinsames Bündel von Rechten in Bezug auf unter anderem Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, die Anerkennung von Qualifikationen und Steuervergünstigungen vor. Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer aus Drittstaaten die Regeln zur Arbeitszeit einhalten, sonst wird ihre kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis entzogen.
Die EU-Kommission betrachtet die Einigung als einen wichtigen Schritt. Mit diesen neuen Vorschriften könne die EU Talente in den Bereichen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, gewinnen. Diese Einigung soll von den Parlamenten der EU-Staaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft tritt.