Blick auf eine Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in New York. (Foto: Xinhua/VNA)
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Die Resolution klärt, dass die Versorgung und Genehmigung von Zahlungen, finanziellen Vermögenswerten sowie die Bereitstellung von wesentlichen Gütern und Dienstleistungen zur Sicherstellung rechtzeitiger humanitärer Hilfe nicht gegen die Anordnung zum Einfrieren von Vermögen des UN-Sicherheitsrats oder relevanter Sanktionsausschüsse verstoßen. Die neuen Bestimmungen gelten für UN-Programme, -Fonds und -Agenturen sowie für Organisationen, die sich mit humanitärer Arbeit der UNO beschäftigen.