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Demnach wird die Auswahl der Investoren bestimmt, die die Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaft durchführen. Ausgewählt werden außerdem die Investoren für die Projekte, in denen Grundstücke zum Bau von Wohnimmobilien, der Einrichtungen für kommerzielle Zwecke, für Dienstleitungen benutzt werden. Für die Projekte, die nicht zu diesen oben genannten Regeln gehören, sollte die gesetzmäßige Ausschreibung durchgeführt werden. In der Verordnung werden zudem die Privilegien bei der Auswahl der Investoren für Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaft bestimmt.